Erstellt von FOTO HITS-Redaktion
| Kategorien:  Notizen  

KI-Gesetzgebung

AI Act betrifft auch Fotos und Computerbilder

Der AI Act soll den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) innerhalb von Europa regulieren. Nun tritt er offiziell in Kraft. Für die EU fast erstaunlich ist, dass einige Zentralbehörden noch nicht eingerichtet sind. Solange etwa das Europäische KI-Büro noch personell unbesetzt ist, soll jeder Mitgliedstaat eine eigene KI-Behörde haben, die die Umsetzung überwacht.

Der AI Act ist der weltweit erste Rechtsrahmen für die neue Technologie. Als EU-Verordnung muss er – im Gegensatz zu einer Richtlinie oder gar nur Empfehlung – nicht mit nationalem Recht abgeglichen werden, sondern gilt bindend für alle Mitgliedsländer. Diese beziehungsweise dort ansässige Firmen haben noch ein halbes Jahr Zeit erste Verordnungen zu befolgen. 

Kernpunkt sind die vier Risikoklassen, deren höchste die kritische Infrastruktur (etwa die Wasserversorgung) betrifft. Ab August 2026 müssen sämtliche KI-Lösungen, die Schäden für Gesundheit, Sicherheit, Grundrechte, Umwelt, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verursachen könnten, den Verordnungen entsprechen. Ausnahmen gelten, wenn etwa ein Terrorakt verhindert werden soll. 

KI-Firmen haben generell eine Dokumentations- und Informationspflicht beziehungsweise unterliegen Verboten, wenn sie jemanden etwa durch eine Echtzeit-Überwachung mithilfe biometrischer Daten benachteiligen. Dazu gehört auch, Gesichter aus dem Internet oder von Überwachungskameras ungezielt zu kopieren und zu benutzen.

Bezüglich Bilder oder Videos, die mittels Künstlicher Intelligenz erstellt wurden, ist die Regelung ziemlich präzise: Ihre Kennzeichnung muss klar, eindeutig und barrierefrei sein. Bei Missachtung des AI Acts drohen den Unternehmen Strafen, die in Millionenhöhe gehen. 


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